Gesellschaftsrecht

Unser Beratungsspektrum reicht von gmbH- aktien- und konzernrechtlichen Fragen hinsichtlich der Gründung, über gestaltende Maßnahmen der Gesellschaftsstruktur bis hin zur Beendigung oder dem Generationswechsel in Familiengesellschaften.
Wir beraten bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, beim Wechsel der Geschäftsleitung, bei der Haftung von Gesellschaftern, Vorständen und Führungskräften. Wir vertreten bei Anfechtungsklagen und begleiten bei Restrukturierungen, Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel.

Kartellrecht

Wir beraten unter anderem bei Kartellrechtsproblematiken sowie bei der Vertriebs-, Preis- Konditionen- und Werbegestaltung. Wir vertreten Mandanten in deutschen und europäischen Bußgeld- und Missbrauchsverfahren.
Wir entwickeln Strategien um unzulässigen Wettbewerb im In- und Ausland zu bekämpfen, leiten notwendige Maßnahmen gegen strafbare Wettbewerbshandlungen ein und schützen unsere Mandanten so vor Konkurrenten, die Wettbewerb über die gesetzlichen Grenzen hinaus gestalten.